§ 9.10 RheinSchPV 1994
Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der französischen Armee und der Bundeswehr
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↗ Links
- 1.
- Die Mehrzweckfahrzeuge
- a)
- der französischen Armee zwischen Basel (km 168,39) und Lauterburg (km 352,00) und
- b)
- der deutschen Bundeswehr zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40)
- 2.
- Die Fahrzeuge nach Nummer 1 verhalten sich während der Fahrt grundsätzlich wie Kleinfahrzeuge. Die §§ 6.02 und 6.02a Nr. 1 und 3 sind anzuwenden.
Suchhilfen: Mehrzweckfahrzeug Beleuchtung, Gelbes Funkellicht, Nachtlicht Militärfahrzeug, Fahrzeugkennzeichnung Armee, Fahrzeugkennzeichnung Bundeswehr, Fahrzeugverhalten Kleinfahrzeug, Funkellicht Sichtbarkeit, leuchtung