Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Umschulungsabschluss
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Abschnitt 3 Umschulungsprüfung
- § 8 Ziel der Umschulungsprüfung
- § 9 Zuständige Stelle
- § 10 Zulassungsvoraussetzungen
- § 11 Dauer des Prüfungsverfahrens
- § 12 Gliederung der Umschulungsprüfung
- § 13 Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
- § 14 Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“
- § 15 Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“
- § 16 Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“
- § 17 Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“
- § 18 Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“
- § 19 Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“
- § 20 Prüfungsbereich „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“
- § 21 Form der Umschulungsprüfung
- § 22 Prüfung im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“
- § 23 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 24 Prüfung im Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“
- § 25 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 26 Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
- § 27 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 28 Wiederholung der Umschulungsprüfung
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften