Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
Ersetzt V 806-21-1-117 v. 14.12.1984 I 1566 (OrgAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung
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Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Fachrichtung Orgelbau
- § 11 Prüfungsbereiche
- § 12 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
- § 13 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- § 14 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
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Unterabschnitt 3 Fachrichtung Pfeifenbau
- § 18 Prüfungsbereiche
- § 19 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
- § 20 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- § 21 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
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