§ 1 OrgBAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

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Der Ausbildungsberuf des Orgelbauers und der Orgelbauerin wird staatlich anerkannt nach
1.
§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
2.
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe „Orgel- und Harmoniumbauer“ nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 44 der Handwerksordnung.

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