§ 11 OrgBAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Orgelbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Entwurf und Fertigung,
- 2.
- Durchführen von Teilarbeiten,
- 3.
- Planen und Konstruieren sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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