Verordnung über einen Mineralölausgleich in einer Versorgungskrise
Zuletzt geändert durch Art. 124 G v. 29.3.2017 I 626
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
-
1. Abschnitt Versorgungsausgleich zwischen Primäraufkommensträgern
-
2. Abschnitt Absicherung traditioneller Lieferbeziehungen
-
3. Abschnitt Administrative Maßnahmen
- § 6 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim nationalen Versorgungsausgleich nach den §§ 1 bis 3
- § 7 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Einhaltung der historischen Vertriebsstruktur nach § 5
- § 8 Inhalt einer Verfügung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- § 9 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im internationalen Versorgungsausgleich
-
4. Abschnitt Beratende Mitwirkung der Koordinierungsgruppe Versorgung
-
5. Abschnitt Meldepflichten und Ordnungswidrigkeiten
-
6. Abschnitt Schlußvorschriften