§ 10 MinÖlAV Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ☆ 📖 Am Stück lesen Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bei seiner Tätigkeit nach den §§ 6 bis 9 und bei Auswertungen von Daten von der Koordinierungsgruppe Versorgung beraten.