Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung
Zuletzt geändert durch Art. 13 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
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Unterabschnitt 1 Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
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Unterabschnitt 2 Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
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Unterabschnitt 3 Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
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Abschnitt 3 (weggefallen)
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Abschnitt 4 Pflichten der Verwender
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Verwender
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Unterabschnitt 2 Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
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Unterabschnitt 3 Öffentliche Waage
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Abschnitt 5 Eichung und Befundprüfung
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Abschnitt 6 Softwareaktualisierung
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Abschnitt 7 Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
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Unterabschnitt 1 Staatlich anerkannte Prüfstellen
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Unterabschnitt 2 Prüfstellenleitung
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Unterabschnitt 3 Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
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Unterabschnitt 4 Instandsetzer
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Abschnitt 8 Meldeverfahren der Behörden
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Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 57 Ordnungswidrigkeiten
- § 58 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 2 Satz 2) Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
- Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Anforderungen an Messgeräte
- Anlage 3 (zu § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2, § 9 Absatz 4) Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte
- Anlage 4 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Konformitätsbewertungsverfahren
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 2) Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
- Anlage 6 (weggefallen)
- Anlage 7 (zu § 34 Absatz 1 Nummer 1) Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte
- Anlage 8 (zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2) Kennzeichen