Gesetz zum Implantateregister Deutschland
Zuletzt geändert durch Art. 7b G v. 9.4.2026 I Nr. 98
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Zweck; Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 3 Geschäftsstelle
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Abschnitt 4 Vertrauensstelle
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Abschnitt 5 Auswertungsgruppen
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Abschnitt 6 Beirat
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Abschnitt 7 Produktdatenbank
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Abschnitt 9 Datenverarbeitung durch die Vertrauens- und Registerstelle
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Abschnitt 10 Informationspflichten; Beschränkung der Betroffenenrechte
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Abschnitt 11 Zugang zu den Registerdaten
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Abschnitt 12 Anonymisierung
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Abschnitt 13 Finanzierung und Vergütung
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Abschnitt 14 Verordnungsermächtigung