§ 41 ImmoWertV
Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße
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Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfläche in Betracht; der Wert der Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen.
Suchhilfen: Grundstücksgröße überschreiten, Zusätzliche Teilfläche bewerten, Besonderes Grundstücksmerkmal, Wert der Teilfläche ermitteln, Übergröße Grundstück, Teilfläche Wert bestimmen, Grundstücksgröße abweichen, Objektspezifisches Merkmal bewerten, schreiten, werten, stimmen, weichen