§ 29 ImmoWertV
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
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Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus
- 1.
- dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag (Barwert des Reinertrags) und
- 2.
- dem über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen abgezinsten Bodenwert.
Suchhilfen: Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Immobilienbewertung Ertragswert, Kapitalisierung Reinertrag, Bodenwert abzinsen, Liegenschaftszinssatz anwenden, tragswertverfahren, zinsen, wenden