Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
V ist nach Maßgabe d. Art. 29 G v. 22.12.1983 I 1532; 1984 I 261 mWv 1.1.1984 außer Kraft getreten, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Rückzahlung von Darlehen
Neugefasst durch Bek. v. 22.1.1976 I 211;
zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.4.1981 I 342
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Inhalt
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1. Abschnitt Umfang und Dauer der Förderung
- § 1 Höhe des Grundstipendiums
- § 2 Familienzuschlag
- § 3 Zuschläge für Sachkosten und Reisekosten im Inland
- § 4 Förderung von Auslandsaufenthalten
- § 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten
- § 6 Anrechnungsfreie Beträge
- § 7 Vermögen des Stipendiaten
- § 8 Durchführung der Anrechnung
- § 9 Auskunftspflichten
- § 10 Dauer der Förderung in besonderen Fällen
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2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
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3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
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4. Abschnitt Schlußbestimmungen