§ 1 GFV Höhe des Grundstipendiums ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das Grundstipendium beträgt 800 Deutsche Mark monatlich.