IV. FlaggAnO 1996

📖

Über Änderungen des Anhangs 2 sowie bei Zweifeln hinsichtlich der Berechtigung zum Führen der Bundesdienstflagge oder des anzuwendenden Musters nach Anhang 3 entscheidet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem jeweils zuständigen Verfassungsorgan oder Bundesministerium.

Suchhilfen: Bundesdienstflagge führen, Flagge benutzen Genehmigung, Dienstflagge Erlaubnis, Flaggenrecht Bundesministerium, Flaggenführung Zweifel, Bundesflagge Muster, Antrag Flaggenführung, nutzen