Inhaltsübersicht FischSeuchV 2008

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Abschnitt 1

Allgemeines

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen


Abschnitt 2

Genehmigung und Registrierung

§ 3Genehmigungspflicht
§ 4Genehmigung
§ 5Genehmigungsantrag
§ 6Registrierung


Abschnitt 3

Pflichten des Betreibers
und anderer Verantwortlicher

§ 7Untersuchungen, Mitteilungspflicht
§ 8Buchführung


Abschnitt 4

Überwachung,
Schutzgebiet, Impfverbot

§ 9Überwachung
§ 10Schutzgebiet
§ 11Impfverbot


Abschnitt 5

Besondere Vorschriften
für das Inverkehrbringen
und den Transport von Fischen

§ 12Inverkehrbringen
§ 13Tiergesundheitsbescheinigung
§ 14Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz
§ 15Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung
§ 16Inverkehrbringen wildlebender Fische
§ 17Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken
§ 18Transport


Abschnitt 6

Besondere Schutzmaßnahmen

§ 19Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 20Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 21Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 22Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb
§ 23Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche
§ 24Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
§ 25Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
§ 26Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet
§ 27Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche
§ 28Aufhebung der Schutzmaßregeln


Abschnitt 7

Ordnungswidrigkeiten,
Übergangsbestimmungen

§ 29Ordnungswidrigkeiten
§ 30Übergangsbestimmungen