Fischseuchenverordnung
Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 19.11.2019 I 1862
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Genehmigung und Registrierung
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Abschnitt 3 Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher
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Abschnitt 4 Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot
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Abschnitt 5 Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen
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Abschnitt 6 Besondere Schutzmaßnahmen
- § 19 Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
- § 20 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
- § 21 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
- § 22 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb
- § 23 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche
- § 24 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
- § 25 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
- § 26 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet
- § 27 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche
- § 28 Aufhebung der Schutzmaßregeln
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Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen