Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 4.4.2016 I 558
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Erstreckung
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Abschnitt 1 Erstreckung auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
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Abschnitt 2 Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für Patente
- § 6 Wirkung erteilter Patente
- § 6a Patentdauer
- § 7 Wirtschaftspatente
- § 8 Nicht in deutscher Sprache vorliegende Patente
- § 9 Benutzungsrechte an Ausschließungspatenten
- § 10 Patentanmeldungen
- § 11 Recherche
- § 12 Prüfung erteilter Patente
- § 13 Einspruchsverfahren in besonderen Fällen
- § 14 Überleitung von Berichtigungsverfahren
- § 15 Abzweigung
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Unterabschnitt 3 (weggefallen)
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Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für Marken
- § 20 Löschung eingetragener Marken nach § 10 Abs. 2 des Warenzeichengesetzes
- § 21 Löschung eingetragener Marken nach § 11 des Warenzeichengesetzes
- § 22 Prüfung angemeldeter Marken
- § 23 Bekanntmachung angemeldeter Marken, Widerspruch
- § 24 Schutzdauer
- § 25 Übertragung einer Marke, Warenzeichenverbände
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Abschnitt 3 Übereinstimmende Rechte, Vorbenutzungs- und Weiterbenutzungsrechte
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Unterabschnitt 2 Warenzeichen, Marken und sonstige Kennzeichen
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Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
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Teil 3 (weggefallen)
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Teil 4 Änderung von Gesetzen
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Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften