§ 36 ErstrG

Zusammentreffen von umgewandelten Herkunftsangaben und Warenzeichen

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Die §§ 2 und 3, 20 bis 24 und 30 bis 32 sind auf Anträge auf Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen und als Verbandszeichen eingetragene umgewandelte Herkunftsangaben entsprechend anzuwenden.

Suchhilfen: Herkunftsangabe umwandeln, Verbandszeichen beantragen, Markenumwandlung, Ursprungsbezeichnung ändern, Markenrecht Umwandlung, Marke in Verbandszeichen ändern, Umwandlung von Herkunftsangaben in Marke, bandszeichen, antragen, wandlung