Gesetz zur Umsetzung der vollstreckungshilferechtlichen Regelungen des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Das G ist gem. Bek. v. 14.5.2024 I Nr. 165 mWv 1.5.2024 in Kraft getreten
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Inhalt
- § 1 Anwendbare Vorschriften
- § 2 Zuständigkeit
- § 3 Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 4 Anhörung der betroffenen Person
- § 5 Rechtsbeistand der betroffenen Person
- § 6 Bewilligung der Vollstreckung
- § 7 Einspruch gegen die Bewilligung der Vollstreckung
- § 8 Gerichtliches Verfahren
- § 9 Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag der betroffenen Person
- § 10 Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
- § 11 Rechtsbeschwerde
- § 12 Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 13 Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
- § 14 Verbot der Doppelverfolgung
- § 15 Vollstreckung
- § 16 Inländisches Vollstreckungsverfahren und Ruhen der Verjährung bei ausgehenden Ersuchen
- § 17 Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
- § 18 Einschränkung von Grundrechten