§ 17 DECHPolVtrUG
Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
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Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.
Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.