Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
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Inhalt
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Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
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Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
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Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
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Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
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Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
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Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
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Abschnitt 4 Rechtsschutz
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Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
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Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
- § 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
- § 26d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 26h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26i Berufsbeschränkung
- § 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
- § 29 Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Abschnitt 7 Schlussvorschriften