Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts
Geändert durch Art. 48 G v. 19.4.2006 I 866
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Begriffsbestimmung
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Zweiter Abschnitt Bürgerliches Recht
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Dritter Abschnitt
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Fünfter Abschnitt