Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 14.6.2009 I 1229
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Inhalt
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Rechtsstellung des Vertrauensmannes
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Abschnitt 3 Beteiligung des Vertrauensmannes
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Formen der Beteiligung
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