§ 24 WuSolvV – KSA-Risikogewicht für Unternehmen

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Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Unternehmen ist das Höhere von 100 Prozent und dem KSA-Risikogewicht nach § 17 für die Zentralregierung des Sitzstaates des Schuldners.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. August 2025