§ 2 WoBerichtsG
Periodizität und Berichtszeitpunkt
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Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.
Periodizität und Berichtszeitpunkt
Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.