§ 7 WärmeLV – Abweichende Vereinbarungen ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Eine von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 28. Oktober 2013