§ 1 VWDG-DV – Inhalt der Datensätze
Die Daten, die nach § 3 des Visa-Warndateigesetzes gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus Spalte A der Anlage zu dieser Verordnung.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VWDG-DV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 5 G v. 12.6.2020 I 1241
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 23. Juni 2020