Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2 Vergabe von Bauaufträgen
- § 3 Schätzung des Auftragswerts
- § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
- § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
- § 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 8 Dokumentation und Vergabevermerk
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Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen
- § 9 Grundsätze der Kommunikation
- § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
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Abschnitt 2 Vergabeverfahren
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Unterabschnitt 2 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
- § 21 Rahmenvereinbarungen
- § 22 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 23 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 24 Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 25 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 26 Durchführung elektronischer Auktionen
- § 27 Elektronische Kataloge
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Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Unterabschnitt 4 Veröffentlichungen, Transparenz
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Unterabschnitt 5 Anforderungen an Unternehmen; Eignung
- § 42 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
- § 43 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- § 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- § 47 Eignungsleihe
- § 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- § 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
- § 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- § 51 Begrenzung der Anzahl der Bewerber
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Unterabschnitt 6 Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 52 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
- § 53 Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
- § 54 Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
- § 55 Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
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Unterabschnitt 7 Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
- § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
- § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien
- § 59 Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 60 Ungewöhnlich niedrige Angebote
- § 61 Ausführungsbedingungen
- § 62 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
- § 63 Aufhebung von Vergabeverfahren
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Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
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Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
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Abschnitt 5 Planungswettbewerbe
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Abschnitt 6 Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen
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Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen