§ 9 VergoldAusbV – Aufhebung der Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013