§ 3 UrhUSAG ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte UrhUSAG, nicht nur diese Vorschrift): Geändert durch Art. 217 V v. 31.8.2015 I 1474 Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026