Gesetz über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken

UmstRückstG · Ausfertigung: 21. Dezember 1960 · 5 Einzelnormen

Geändert durch § 17 G v. 22.1.1964 I 33

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