§ 2 UhrmAusbV 2001 – Ausbildungsdauer ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 28. November 2023