Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2765;
zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 31 G v. 12.5.2021 I 990
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Inhalt
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
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Zweiter Unterabschnitt
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Dritter Unterabschnitt
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Dritter Abschnitt Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
- § 14 Zuständigkeit
- § 15 Anerkennung
- § 15a Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
- § 16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
- § 17 Widerruf
- § 18 Verzicht
- § 19 Erneuter Antrag auf Anerkennung
- § 20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
- § 21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
- § 21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
- § 22 Mitteilungen und Bekanntmachungen
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Vierter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
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Erster Unterabschnitt Übergangs- und Bußgeldvorschriften
- § 23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
- § 24 Gesellschafterdarlehen
- § 25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
- § 26 Übergangsvorschriften
- § 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
- § 27 Bußgeldvorschriften
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Zweiter Unterabschnitt Änderung anderer Gesetze
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