§ 1 TKMV – Latenz

📖 🔍
Bei einem Internetzugangsdienst und einem Sprachkommunikationsdienst ist Latenz das arithmetische Mittel aus
1.
der Zeit, die das Signal für die Hinstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur benötigt, und
2.
der Zeit, die das Signal für die Rückstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur benötigt.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TKMV, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2024 I Nr. 447

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Dezember 2024