§ 1 TKMV – Latenz
Bei einem Internetzugangsdienst und einem Sprachkommunikationsdienst ist Latenz das arithmetische Mittel aus
- 1.
- der Zeit, die das Signal für die Hinstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur benötigt, und
- 2.
- der Zeit, die das Signal für die Rückstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur benötigt.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TKMV, nicht nur diese Vorschrift):
Geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2024 I Nr. 447
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Dezember 2024