§ 2 TierpflAusbV 2003 – Ausbildungsdauer

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Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension
gewählt werden.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026