§ 2 TierpflAusbV 2003 – Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Forschung und Klinik,
- 2.
- Zoo,
- 3.
- Tierheim und Tierpension
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026