§ 1 TierpflAusbV 2003
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
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Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.