§ 2 ThermMAusbV – Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Ausbildungsberuf Thermometermacher/Thermometermacherin wird staatlich anerkannt. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013