§ 12 TexModNäherAusbV – Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Fertigungstechniken,
- 2.
- Planung und Fertigung und
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TexModNäherAusbV, nicht nur diese Vorschrift):
Geändert durch Art. 1 V v. 11.1.2021 I 46
Die V tritt gem. § 20 mit Ablauf des 31.7.2021 außer Kraft
Außerkraftsetzung des § 20 weggefallen, dadurch Geltungsverlängerung der V auf unbestimmte Zeit
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 15. Juni 2021