§ 39 TAppV – Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie

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In dem Prüfungsfach Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die allgemeinen Grundsätze der Ursachen, der Verbreitung, der Bekämpfung und der wirtschaftlichen Auswirkungen von Tierseuchen einschließlich deren Prophylaxe, Grundlagen der Infektionsepidemiologie sowie der Vorschriften des innerstaatlichen und des europäischen Tiergesundheitsrechts einschließlich des Rechts der Beseitigung tierischer Nebenprodukte nachzuweisen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020