§ 37 TAppV – Bakteriologie und Mykologie
In dem Prüfungsfach Bakteriologie und Mykologie haben die Studierenden ein mikrobiologisches Präparat anzufertigen, zu untersuchen, zu erläutern und ihre Kenntnisse über die veterinärmedizinisch wichtigen Bakterien und Pilze, über Ätiologie, Verlauf, Diagnose, Verhütung und Bekämpfung der durch sie hervorgerufenen Erkrankungen bei Tieren sowie über ihre Bedeutung für die Gesundheit des Menschen nachzuweisen. Dabei sind Fragen der Immunologie, der Epidemiologie und der Tierseuchenlehre zu berücksichtigen.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020