§ 19 TAppV – Prüfungsfächer

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Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
2.
Chemie,
3.
Zoologie und
4.
Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020