§ 36 SVHV Anwendungsbestimmung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.