§ 1 SVBezGrV 2021 – Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 4. Februar 2021