§ 1 SVBezGrV 2013
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 32 100 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 34 071 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
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