§ 55 StVollzG Weltanschauungsgemeinschaften ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.