§ 5 StmStbMstrV – Fachgespräch
Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist hierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er befähigt ist,
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, aufzuzeigen,
- 2.
- den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begründen,
- 3.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte StmStbMstrV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 68 V v. 18.1.2022 I 39
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. Februar 2022