§ 111f StBerG

Berufs- und Vertretungsverbot

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In § 129 Absatz 1, § 134 Absatz 1, § 140 Absatz 1 und § 142 Nummer 1 tritt an die Stelle der Ausschließung aus dem Beruf die Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.

Suchhilfen: Vertretungsverbot, Steuerberater Sperre, Berufsausschluss, Vertretungsuntersagung, Beratungssperre, Geschäftsmäßige Hilfeleistung untersagen, Berufliche Tätigkeit untersagen, tretungsuntersagung, sagen