§ 6 SPV

Gestaltung des Sonderungsbescheids

📖

Der Sonderungsbescheid besteht aus der Angabe der Beteiligten oder einer Kurzbezeichnung des Sonderungsgebiets, der Entscheidung und dem Sonderungsplan. Er ist so herzustellen, daß durch eine fortlaufende Paginierung oder in ähnlicher Form eindeutig festgestellt werden kann, welche Teile er umfaßt.

Suchhilfen: Sonderungsbescheid erstellen, Sonderungsplan beantragen, Beteiligte im Sonderungsbescheid angeben, Sonderungsgebiet festlegen, Sonderungsbescheid Inhalt prüfen, Sonderungsbescheid paginieren, Sonderungsbescheid Zustellung, Sonderungsbescheid Rechtskraft, stellen, antragen, geben, stellung