§ 5 SPV
Entschädigungs- und Ausgleichsliste, unübersichtliche Belastungsverhältnisse
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(1) In den Fällen der ergänzenden oder komplexen Bodenneuordnung umfaßt der Bescheid unbeschadet des § 15 Abs. 6 des Bodensonderungsgesetzes auch eine Entschädigungs- und Ausgleichsliste.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind, wenn Verwirrung zu besorgen ist, eingetragene beschränkte dingliche Rechte entweder gegen Entschädigung oder unter Begründung entsprechender neuer Rechte an einem oder mehreren der neu gebildeten Grundstücke aufzuheben.
Suchhilfen: Entschädigung Bodenneuordnung, Ausgleichsliste Grundstücke, dingliche Rechte aufheben, Bodenvermessung Entschädigung, neue Grundstücksrechte, Verwirrung Grundstücksauflösung, Bodensonderung Ausgleich, schädigung, heben, wirrung