Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Kapitel 1 Allgemeines
- § 1 Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- § 2 Dienstliche Beurteilung
- § 3 Beurteilungsverfahren
- § 3a Referenzgruppen
- § 4 Ordnung der Laufbahnen
- § 5 Einstellung
- § 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 7 Beförderung
- § 8 Dienstzeiterfordernisse
- § 9 Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
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Kapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften
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Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
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Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
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Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
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Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
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Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
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Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
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Unterabschnitt 1 Truppendienst
- § 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
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Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
- § 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
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Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst
- § 33 Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34 Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36 Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
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Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
- § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39 Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40 Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41 Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
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Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst
- § 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
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Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
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Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 49 Verwaltungsvorschriften
- § 50 Ausnahmen
- § 51 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 4) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere
- Anlage 2 (zu § 7 Absatz 3) Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten